Im Art.32/4 & 39 DSGVO ist festgelegt, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, MitarbeiterInnen regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Eine Nichtbeachtung ist ein Datenschutzverstoß und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Im Art.32/4 & 39 DSGVO ist festgelegt, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, MitarbeiterInnen regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Eine Nichtbeachtung ist ein Datenschutzverstoß und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Die Onlineschulung bietet dem Unternehmen viele Vorteile. Eine aufwendig geplante Präsenz-Schulung ist nicht erforderlich. Jeder MitarbeiterInnen bestimmt selbst, wann er die Schulung macht. Die zeitliche Belastung ist minimal. (Dauer der Schulung ca. 1h)
Für die Dokumentation und als Nachweis über die erfolgreich absolvierte Schulung / Prüfung, erhält der MitarbeiterInnen nach der bestandenen Prüfung ein Zertifikat, welches auch gegenüber den Behörden als Nachweis gilt.
Der komplette Inhalt der Onlineschulung ist webbasiert und benötigt keine Softwareinstallation. Alle Inhalte können auch noch nach Beendigung der Schulung abgerufen werden.
Die Schulungsinhalte sind in 5 übersichtliche Kategorien unterteilt. So ist der Überblick jederzeit sichergestellt.
Als Leistungsnachweis kann eine Multiple-Choice-Prüfung gemacht werden. Sollte der MitarbeiterInnen, die Prüfung nicht bestehen, kann die Prüfung wiederholt werden.
Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Prüfungszertifikat, welches dem Unternehmen als Nachweis dient.
Ihre MitarbeiterInnen werden durch die Datenschutz Onlineschulung, wie die meisten unserer Kunden ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zum Thema Datenschutz verbessern.
Die Schulung passt sich den zeitlichen Anforderungen Ihrer Angestellten an, so dass diese den laufenden Geschäftsablauf im Unternehmen nicht beeinträchtigt.
So finden Sie das richtige Paket und bestellen Ihre Online-Schulung:
Hier beantworten wir Ihnen die häufig gestellten Fragen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, dann rufen Sie uns an 02131 - 526 88 80 oder schreiben uns eine E-Mail info@smart-dsgvo.de.
Grundsätzlich müssen alle MitarbeiterInnen, die eine Möglichkeit zum Zugang / Zugriff auf personenbezogene Daten haben, auf das Thema Datenschutz sensibilisiert werden.
Hierzu gehören auch MitarbeiterInnen, die nicht direkt oder nur indirekt einen Bildschirmarbeitsplatz haben?
So ist z.B. auch das Reinigungspersonal durch die Entsorgung von Dokumenten von dem Datenschutz betroffen.
Ja, die Schulung erfüllt die Anforderungen der DSGVO und des BDSG (neu) und dient Ihnen als Nachweis. (7 Abs. 1 Satz 1 BDSG-neu, Art. 24 Abs. 1 und 2 und Art. 39 Abs. 1 lit a DSGVO)
Ja. In der EU-DSGVO ist vorgeschrieben, dass MitarbeiterInnen, welche mit personenbezogenen Daten arbeiten oder die Möglichkeit eines Zugriffs auf diese haben, auf das Thema Datenschutz sensibilisiert werden müssen.
Eine Nichtbeachtung der Anforderung ist ein Datenschutzverstoß und führt zu einem Bußgeld.
Die Schulung ist in 2 Teile unterteilt.
Der erste Teil besteht aus Videos mit praktischen Beispielen. Ihre MitarbeiterInnen können sich die Inhalte beliebig oft anschauen. Diese dauern ca. 45 Minuten.
Der zweite Teil besteht aus einer Prüfung mit 10 Multiple-Choice-Fragen. Im Durchschnitt werden hierfür 10-15 Minuten benötigt.
Zusammen benötigen die MitarbeiterInnen für die Prüfung ca. 60 – 75 Minuten.
Die Zertifikate dienen als Nachweis & Dokumentation, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Diese müssen in der Datenschutz-Dokumentation abgelegt werden.
Zeit, Geld und Termin-Stress sind die größten Vorteile. Bei der Onlineschulung richtetet sich die Schulung nach den Anforderungen des Unternehmens.
Der normale Ablauf im Unternehmen wird nicht durch eine Präsenzschulung gestört.
Die Schulung kann 24/4 durchgeführt werden. Auch Pausen sind möglich. Die Teilnehmer entscheiden selbst, wann sie die Schulung starten und wann sie die Prüfung machen.
Auf die Schulungsinhalte können von Ihre/n MitarbeiterInnen über den kompletten Vertragszeitraum zugreifen.
Die Schulung ist komplett webbasiert. Ein Computer mit aktuellem Browser + Lautsprecher / Kopfhörer und ein einfacher DSL-Anschluss sind ausreichend.
Natürlich nicht. Die Schulung ist komplett webbasiert. Ein aktueller Browser und ein einfacher DSL-Anschluss ist ausreichend.
Gerne. Sprechen Sie uns am besten gleich an und wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten.
Telefon: 02131 – 526 88 80 oder schreiben uns eine E-Mail an info@smart-dsgvo.de.
Die Schulung kann 24/4 durchgeführt werden. Auch Pausen sind möglich. Die Teilnehmer entscheiden selbst, wann sie die Schulung starten und wann sie die Prüfung machen.
Die Schulung sollte alle 2 Jahre wiederholt / aufgefrischt werden. Die Themen und Anforderung im Datenschutz unterliegen einem ständigen Wandel.
Anmerkung: Datenschutzverstoße werden meist von den Mitarbeitern ausgelöst. Gut geschulte Mitarbeiter, machen nachweislich weniger Fehler.
Ja. Direkt nach dem Abschluss der Prüfung wird Ihren Mitarbeitern mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde und sie können sich das Zertifikat herunterladen.
Die Prüfung kann beliebig oft und ohne Wartzeit wiederholt werden.
Die Schulung kann 24/4 durchgeführt werden. Auch Pausen sind möglich. Die Teilnehmer entscheiden selbst, wann sie die Schulung starten und wann sie die Prüfung machen.
Die Schulung sollte alle 2 Jahre wiederholt / aufgefrischt werden. Die Themen und Anforderung im Datenschutz unterliegen einem ständigen Wandel.
Anmerkung: Datenschutzverstoße werden meist von den MitarbeiterInnen ausgelöst. Gut geschulte MitarbeiterInnen, machen nachweislich weniger Fehler.
Ja. Die Preise sind gestaffelt. Diese richten sich nach Anzahl der MitarbeiterInnen die geschult werden müssen.
Bei Unternehmen mit mehr als 100 MitarbeiterInnen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, dass wir Ihnen ein passendendes Angebot unterbreiten können.
Telefonisch unter 02131 – 526 88 80 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@smart-dsgvo.de.
Die Schulung umfasst die wichtigsten Themen des Datenschutzes.
z.B.
Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt ist NICHT abhängig von dieser Schulung.
Die Schulung dient nur der Schulung der MitarbeiterInnen.
Ob Ihr Unternehmen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benötigt, können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch sagen. Nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf: info@smart-dsgvo.de
Die Schulung kann von allen Unternehmen und MitarbeiterInnen genutzt werden, die eine DSGVO Mitarbeiterschulung benötigen.
Wenn Ihr Unternehmen eine/n Datenschutzbeauftragte/n hat, dann sprechen Sie ihn darauf an und machen ihn auf dieses Angebot aufmerksam.
Klicken Sie den unteren Button, um jetzt die Schulung für Ihr Unternehmen und Ihre MitarbeiterInnen zu bestellen.
Ja, ich will die Schulung für mein Unternehmen haben und die Anforderungen der DSGVO erfüllen.